AMA: Fristende zu bodennaher Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger naht
								Angaben bis spätestens 30. November im Mehrfachantrag 2023 übermitteln							
						
								Die im Antragsjahr 2023 bodennah ausgebrachte Menge an Gülle, Jauche oder Biogasgülle und die separierte Rindergüllemenge sind bis spätestens am 30. November im Mehrfachantrag 2023 anzugeben, erinnert die Agrarmarkt Austria (AMA). ...							
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