"Österreich isst informiert": Das ändert sich bei Umweltwerbung
Von der Umweltaussage bis zum Nachhaltigkeitssiegel: Die Wissensplattform oesterreich-isst-informiert.at klärt die wichtigsten Fragen zu neuen EU-Regeln
Seit 27. September 2026 gelten in der EU strengere Regeln für Umweltaussagen, sogenannte Green Claims. Die neue „Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie (kurz: EmpCo-Richtlinie) soll Greenwashing eindämmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern überprüfbare Informationen bieten. Aussagen wie „klimaneutral“, „ökologisch“ oder „umweltfreundlich“ sind nur noch mit anerkanntem Nachweis zulässig. Auch Nachhaltigkeitssiegel werden vereinheitlicht.
Werben mit der Umwelt: Warum gibt es neue Regeln?
Nachhaltigkeit gewinnt für Kaufentscheidungen zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig existiert eine große Bandbreite an Siegeln und Umweltaussagen. Daher sollen einheitlichere europäische Vorgaben die Aussagekraft solcher Informationen erhöhen. „Mit der europäischen EmpCo-Richtlinie setzt die EU verschärfte Rahmenbedingungen für die Nachhaltigkeitskommunikation: Umweltaussagen müssen verständlich, transparent und belegbar sein. Damit sollen Unternehmen für ihre Kommunikation sowie Verbraucherinnen und Verbraucher für ihre Kaufentscheidungen eine verlässliche Orientierung und mehr Transparenz erhalten“, erklärt Expertin Cecilia Prikoszovits vom Fachverband der Lebensmittelindustrie.
Was ändert sich konkret bei Green Claims?
„Österreich isst informiert“ zeigt, was seit 27. September 2026 gilt. Allgemeine Umweltangaben wie „umweltfreundlich“ sind nur noch erlaubt, wenn die positive Umweltleistung nachgewiesen wird – etwa durch Energieeffizienzklasse A, ISO-zertifizierte nationale Siegel oder das EU-Umweltzeichen. Produkte dürfen nicht mehr als „klimaneutral“ oder ähnlich beworben werden, wenn dies ausschließlich auf CO2-Kompensation (zum Beispiel durch Zertifikate) beruht. Ankündigungen wie „bis 2027 klimaneutral“ müssen durch konkrete, überprüfbare Umsetzungspläne belegt werden.
Was ist neu bei Nachhaltigkeitssiegeln?
Nachhaltigkeitssiegel gelten ebenfalls als Umweltangaben, mit denen Unternehmen ökologische beziehungsweise soziale Merkmale hervorheben. Die EmpCo-Richtlinie erlaubt künftig nur noch staatliche Zeichen oder private Siegel, die gemeinsam mit Sachverständigen entwickelt wurden, allen Unternehmen gleichermaßen offenstehen und regelmäßig von unabhängigen Dritten geprüft werden. (Schluss)
Werben mit der Umwelt: Warum gibt es neue Regeln?
Nachhaltigkeit gewinnt für Kaufentscheidungen zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig existiert eine große Bandbreite an Siegeln und Umweltaussagen. Daher sollen einheitlichere europäische Vorgaben die Aussagekraft solcher Informationen erhöhen. „Mit der europäischen EmpCo-Richtlinie setzt die EU verschärfte Rahmenbedingungen für die Nachhaltigkeitskommunikation: Umweltaussagen müssen verständlich, transparent und belegbar sein. Damit sollen Unternehmen für ihre Kommunikation sowie Verbraucherinnen und Verbraucher für ihre Kaufentscheidungen eine verlässliche Orientierung und mehr Transparenz erhalten“, erklärt Expertin Cecilia Prikoszovits vom Fachverband der Lebensmittelindustrie.
Was ändert sich konkret bei Green Claims?
„Österreich isst informiert“ zeigt, was seit 27. September 2026 gilt. Allgemeine Umweltangaben wie „umweltfreundlich“ sind nur noch erlaubt, wenn die positive Umweltleistung nachgewiesen wird – etwa durch Energieeffizienzklasse A, ISO-zertifizierte nationale Siegel oder das EU-Umweltzeichen. Produkte dürfen nicht mehr als „klimaneutral“ oder ähnlich beworben werden, wenn dies ausschließlich auf CO2-Kompensation (zum Beispiel durch Zertifikate) beruht. Ankündigungen wie „bis 2027 klimaneutral“ müssen durch konkrete, überprüfbare Umsetzungspläne belegt werden.
Was ist neu bei Nachhaltigkeitssiegeln?
Nachhaltigkeitssiegel gelten ebenfalls als Umweltangaben, mit denen Unternehmen ökologische beziehungsweise soziale Merkmale hervorheben. Die EmpCo-Richtlinie erlaubt künftig nur noch staatliche Zeichen oder private Siegel, die gemeinsam mit Sachverständigen entwickelt wurden, allen Unternehmen gleichermaßen offenstehen und regelmäßig von unabhängigen Dritten geprüft werden. (Schluss)
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