ÖPUL: Meldeverpflichtungen bei "Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen"
Der Abgang von beantragten Tieren muss bekannt gegeben werden
Bei der Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“ müssen alle prämienfähigen Tiere zumindest von 1. April bis 31. Dezember des Förderjahres am Betrieb gehalten werden. Kann die Haltedauer bei Pferden, ...
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