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Wien, 26. Juli 2024 (aiz.info)

Ohne Landbewirtschafter keine Renaturierung

Land&Forst Betriebe fordern enge Zusammenarbeit bei nationaler Umsetzung

Bei einer außerordentlichen Agrarreferentenkonferenz wurden am Donnerstag erste Umsetzungsschritte für die umstrittene EU-Wiederherstellungsverordnung diskutiert. Die Land&Forst Betriebe begrüßen die gemeinsamen Forderungen von Ländern und Bundesminister Norbert Totschnig, die unter anderem nach einer koordinierten Vorgangsweise, Ausgleichszahlungen und einer engen Einbeziehung der betroffenen Sektoren verlangen.
 
Die heimische Land- und Forstwirtschaft arbeitet seit Generationen mit der Natur und nicht gegen sie. Ein Umstand der sich auch in den zahlreichen Leistungen der Land- und Forstbetriebe für Umwelt- und Naturschutz zeigt. In vielen Bereichen liegt Österreich dabei im Spitzenfeld, wie beispielsweise beim Anteil der biologischen Landwirtschaft.
 
Die bereits gelebte Verantwortung der Land- und Forstwirtschaft für die Natur muss auch bei der Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung berücksichtigt werden, findet Konrad Mylius, Präsident der Land&Forst Betriebe: ‚‚Wir unterstützen die von den Ländern und Bundesminister Totschnig geforderte Vorgehensweise, welche viele Anliegen der Land- und Forstwirtschaft aufgreift. Auch weiterhin nehmen wir alle politischen Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger in die Pflicht, die Grundeigentümer und Landbewirtschafter von Anfang an in den Umsetzungsprozess einzubinden. Vor allem die Forderung nach einer Koordinierungsstelle sehen wir als wesentlich, damit die Land- und Forstbetriebe ihre Expertise und Kompetenzen einbringen und praktikable und effektive Lösungsansätze auf den Flächen entstehen können!‘‘
 
Neben einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe ist auch die Wahrung von Grundrechten von großer Bedeutung. Die Land- und Forstbetriebe erbringen bereits freiwillig und in Eigenverantwortung zahlreiche Leistungen für Umwelt- und Naturschutz. Die Wiederherstellungspläne müssen ebenfalls auf Freiwilligkeit basieren. Enteignungen oder gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, die die Freiheit des Eigentums weiter einschränken, können nicht als akzeptable Lösung dienen. Stattdessen sollten bestehende Erfolgsbeispiele des Vertragsnaturschutzes hier richtungsweisend sein.
 
Für realistische Ziele ist es zudem notwendig, dass bestehende Leistungen in den Wiederherstellungsplänen anerkannt werden. Dazu zählen etwa Blühstreifen oder der bereits hohe Totholzanteil in den Wäldern. Viele der geforderten Maßnahmen verursachen zudem hohe Kosten bei den Landbewirtschaftern, was wiederum deren Existenz gefährdet. Finanzielle Mittel für eine echte, vollständige Kosten- und Leistungsabgeltung – auch in bestehenden Natura 2000-Gebieten – sind unabdingbar für die Flächenbereitstellung und Durchführung dieser Maßnahmen.
 
Konrad Mylius, Präsident der Land&Forst Betriebe betont außerdem: ‚‚Es ist unabdingbar, den Klimawandel als einen der wichtigsten Faktoren in der Dynamik der Natur zu berücksichtigen. Dieser wird den Erfolg oder Misserfolg vieler Vorgaben aus dem Gesetz stark beeinflussen oder teilweise sogar unmöglich machen. Die Rechnung darf daher nicht ohne diese Veränderungen und damit verbundenen Arealverschiebungen passieren. Aktive Anpassungsmaßnahmen, die vielerorts für eine klimafitte Kulturlandschaft notwendig sind, müssen mit den Wiederherstellungsplänen vereinbar bleiben.‘‘ (Schluss)
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