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Linz, 9. März 2025 (aiz.info)

LK OÖ: Nutztierhaltung braucht modernen Tiergesundheitsdienst

Austritt der Tierärztekammer aus Tiergesundheit Österreich ist unverantwortlicher Rückschritt

Bereits Mitte Februar ist die Tierärztekammer ohne Vorankündigung aus der Tiergesundheit Österreich ausgetreten. Seither gab es auf Seiten der Landwirtschaft mehrere Bemühungen, die Tierärzteschaft wieder für eine konstruktive Mitarbeit an der Weiterentwicklung von Tiergesundheitsprogrammen zu gewinnen. Statt zur sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft zurückzukehren, setzt man in der Tierärztekammer in internen Informationen an die Tierärzteschaft weiter auf Eskalation. Zuletzt wurde behauptet, dass die Landwirtschaft den Antibiotikaeinsatz dem Einsatz von Impfungen vorziehen würde. 

„Doch genau das Gegenteil ist der Fall. Als Landwirtschaft möchten wir einen niederschwelligen Zugang zu Vorsorgeimpfungen, um gerade den Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung weiter zu minimieren. Und genau das nahm die Tierärztekammer auf Bundesebene zum Anlass, um die Zusammenarbeit im Verein Tiergesundheit Österreich aufzukündigen. Wenn die Spitzenfunktionäre der Tierärztekammer den partnerschaftlichen Weg weiterhin verlassen, muss ihnen klar sein, dass sie damit die Tierärzteschaft in Sachen Weiterentwicklung von Tiergesundheitsprogrammen isolieren. Sie erweisen damit nicht nur den Nutztieren, sondern auch ihren Berufskolleginnen und -kollegen, die in den Nutztierpraxen und auch in den Tiergesundheitsdiensten einen hervorragenden Job machen, einen wirklichen Bärendienst“, betont LK OÖ-Präsident Franz Waldenberger

TGÖ als Plattform für Weiterentwicklung von Tiergesundheitsprogrammen

Im Jahr 2023 ist der Verein „Tiergesundheit Österreich“ (TGÖ) mit den Mitgliedergruppen Landwirtschaft, Tierärzteschaft, Tiergesundheitsdienste der Bundesländer und Lebensmittelunternehmen gegründet worden. Der Verein Tiergesundheit Österreich ist seither ein zentraler Player in Sachen Tiergesundheit in Österreich geworden. In den Fachausschüssen wird auf Expertenebene an der Erarbeitung und Weiterentwicklung von Tiergesundheitsprogrammen gearbeitet. Daten zur Tierarzneimittelabgabe sowie zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung werden in einer gemeinsam mit der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit betriebenen Datenbank aufbereitet und Landwirten sowie Tierärzten zur Verbesserung des Bestandesmanagements in der Nutztierhaltung zur Verfügung gestellt. 

Tierärztekammer hält sich nicht an Vereinbarung

Um politische Diskussionen aus den Fachausschüssen fernzuhalten, gibt es in der Tiergesundheit Österreich zwischen den beteiligten Partnern die Vereinbarung, dass sich die Vorstandsmitglieder als Spitzenrepräsentanten der Kammern und Verbände in den Fachausschüssen nicht direkt einbringen. Entgegen dieser Vereinbarung haben sich zuletzt Spitzenfunktionäre der Österreichischen Tierärztekammer in den Fachausschuss, in dem aktuell über ein Programm zur Verbesserung der Kälbergesundheit fachlich beraten wird, hineinreklamiert und haben diesen Fachausschuss in der Folge für rein standespolitische Diskussionen missbraucht. Das löste bei den weiteren Partnern in der Tiergesundheit Österreich erhebliche Kritik aus und führte letztlich zum Eklat. In einer bemerkenswerten Täter-Opfer-Umkehr stellt die Tierärztekammer jetzt die anderen Partner als Problemverursacher dar. 

Bundestierärztekammer stellt Tiergesundheitsmonitoring zur Marktabsicherung in Frage

Zur inhaltlichen Untermauerung ihres Austritts argumentiert die österreichische Tierärztekammer mit ihrem Widerstand gegen das „Erweiterte Tiergesundheitsmonitoring“ im Rahmen des AMA-Gütesiegelprogrammes Tierwohl Plus. Das „Erweiterte Tiergesundheitsmonitoring“ leistet unverzichtbare Beiträge für die Tiergesundheitsvorsorge in Milchviehbeständen und ist weiters die zentrale Grundlage für die Sicherung der Exporte von Milchprodukten nach Deutschland. Dorthin gehen die Hälfte der österreichischen Milchexporte bzw. knapp ein Viertel der gesamten heimischen Milchproduktion. Im „Erweiterten Tiergesundheitsmonitoring“ werden bereits vorhandene aber nicht zentral erfasste Daten wie verabreichte Tierarzneimittel sowie Schlacht- und Fleischuntersuchungsdaten in einer Tiergesundheitsdatenbank zusammengeführt und den Betrieben zur Verfügung gestellt. Auf gesetzlicher Basis (Veterinär-Antibiotika-Mengenströme-Verordnung) ist eine einmalige jährliche Meldung der Arzneimittelabgabe vorgeschrieben. Im Rahmen des „Erweiterten Tiergesundheitsmonitorings“ wurde diese Verpflichtung auf quartalsmäßige Meldungen durch die Tierärzte erweitert, um für die Teilnehmer am Programm einen aktuelleren Datenbestand und Informationen bereitstellen zu können. Für den Mehraufwand bei den Betreuungstierärzten wurden die notwendigen IT-Schnittstellen bereitgestellt. Beim Einsatz von gängiger Praxissoftware durch die Tierärzte laufen die Meldungen praktisch automatisch. Nach heftigen Protesten der Österreichischen Tierärztekammer ist für diesen Mehraufwand mit Unterstützung der bäuerlichen Berufsvertretung vom Landwirtschaftsministerium eine eigene Entschädigung aus öffentlichen Mitteln an die Tierärzte aufgestellt worden. Trotz all der gesetzten Maßnahmen ist den Spitzenfunktionären der Österreichischen Tierärztekammer die Notwendigkeit eines „Erweiterten Tiergesundheitsmonitorings“ für die Tiergesundheit, für die Lebensmittelsicherheit und für die notwendige Absicherung des Exportes österreichischer Milchprodukte nach Deutschland weiterhin nicht vermittelbar. 

Landwirtschaft bekennt sich zu hoher Verantwortung

Im Rahmen der Haltung von Nutztieren haben sowohl die Tierhalter als auch die Tierärzte nicht nur eine ethische, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung für die bestmögliche Gesundheit der Tiere zu sorgen. Darüber hinaus werden Tierwohl- und Tierschutzstandards in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen auf europäischer sowie nationaler Ebene umfassend geregelt. Bereits vor über 20 Jahren wurden auf Länderebene die Tiergesundheitsdienste gegründet, um Aufgaben der Tiergesundheitsbetreuung partnerschaftlich zwischen Landwirten und Tierärzten mit Unterstützung der öffentlichen Hand auf einer soliden Rechtsgrundlage zu organisieren. Die Teilnahme am Tiergesundheitsdienst bzw. an einschlägigen Tiergesundheitsprogrammen ist für viele Nutztierhalter sowie Tierärzte ein zentraler Baustein im täglichen Arbeitsablauf. Diese Maßnahmen sind zudem unverzichtbarer Teil der Qualitätssicherung bei der Erzeugung tierischer Lebensmittel. Die Umsetzung zahlreicher Qualitätsprogramme in der Nutztierhaltung baut auf die Teilnahme am Tiergesundheitsdienst auf. 

Aufforderung zur Rückkehr an Verhandlungstisch

„Auf Dauer wird es zu wenig sein, auf Seiten der Tierärztekammer die sinkenden Tierärztezahlen zu bejammern und gleichzeitig alles am tierärztlichen Tätigkeitsvorbehalt aufzuhängen und somit jede inhaltliche Weiterentwicklung in der Betreuung der Nutztierbestände zu blockieren. Ein zentrales Anliegen der Landwirtschaft ist es, unter definierten Bedingungen Tätigkeiten und Anwendungen durch geschulte und hochqualifizierte Nutztierhalter im Sinne der Tiergesundheit und einer aktiv gelebten Partnerschaft rechtlich zu ermöglichen, aber nicht anzuordnen. Die Art und Tiefe der Zusammenarbeit sollte auf dieser Basis einer funktionierenden Partnerschaft zwischen Bäuerinnen und Bauern sowie Tierärzten vor Ort überlassen werden. Ich fordere die Spitze der Österreichischen Tierärztekammer auf, nun rasch wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren und gemeinsam sowie konstruktiv an wirtschaftlich tragbaren Lösungen zur Verbesserung der Tiergesundheit und der Lebensmittelqualität zu arbeiten“, appelliert Kammerpräsident Franz Waldenberger. (Schluss)
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