Hauptauszahlung 2025: AMA überweist Fördermittel am 18. Dezember
100% Direktzahlungen sowie 75% ÖPUL- und AZ-Beiträge ausbezahlt
Am 18. Dezember 2025 werden die Direktzahlungen für das Antragsjahr 2025 in voller Höhe ausbezahlt, ergänzt durch 75 % der Zahlungen für das Österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) und die Ausgleichszulage (AZ). Der GAP-Strategieplan 2023-2027 bildet die Grundlage für diese Auszahlung, die auch Nachberechnungen aus Vorjahren berücksichtigt. Zusätzlich erfolgen am 18. Dezember 2025 weitere wichtige Zahlungen im Rahmen verschiedener Förderprogramme und Maßnahmen.
Diese umfassen unter anderem
Rückvergütung der CO2-Bepreisung 2025
Temporäre Agrardieselvergütung 2025
Waldfonds
Ländliche Entwicklung-Projektförderungen
Weinmarktordnung
Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA: „Die Hauptauszahlung 2025 unterstreicht eindrucksvoll die Bedeutung einer leistungsfähigen und funktionierenden Förderabwicklung. Über 1,3 Milliarden Euro werden von der AMA zuverlässig, transparent und termingerecht überwiesen.“
Österreichisches Umweltprogramm (ÖPUL) und Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AZ)
Um den Vorgaben der Europäischen Union zu entsprechen und dennoch eine Zahlung gewähren zu können, erfolgt für das Antragsjahr 2025 – wie schon in den Vorjahren – eine Zahlung in der Höhe von 75 % des voraussichtlich zu gewährenden Betrages für ÖPUL- und AZ-Betriebe. Die Restzahlung ist für Juni 2026 geplant.
Für die in der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ im Mehrfachantrag 2025 beantragten Zwischenfruchtvarianten erfolgt die Auszahlung zur Gänze voraussichtlich im Juni 2026.
Der Auszahlungsbetrag für das Österreichische Umweltprogramm beträgt rund 445,5 Mio. EUR und für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten rund 214,6 Mio. EUR.
Direktzahlungen
Österreichweit werden rund 571,6 Mio. EUR an Direktzahlungen ausbezahlt. Die Auszahlung umfasst die Basiszahlung für Heimgut- und Almweideflächen, die Umverteilungszahlung, die Zahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie die Almauftriebsprämie.
Auszahlung Rückvergütung der CO2-Bepreisung
Die Rückvergütung der CO2-Bepreisung betrifft das Antragsjahr 2025. Insgesamt werden rund 52,9 Mio. EUR an betroffene Landwirtinnen und Landwirte ausbezahlt.
Temporäre Agrardieselvergütung 2025
Ebenfalls am 18. Dezember 2025 wird die temporäre Agrardieselvergütung für den Vergütungszeitraum 3 (01.01.2025 – 31.12.2025) ausbezahlt. Insgesamt kommen dabei rund 22,4 Mio. EUR zur Auszahlung, welche durch das Zollamt Österreich abgewickelt wird. Der Bescheidversand erfolgt durch die AMA am 15. Jänner 2026.
29,4 Mio. EUR für Projektförderung – 6,2 Mio. EUR Waldfonds
Am 18. Dezember 2025 werden insgesamt rund 29,4 Mio. EUR im Rahmen der „Ländlichen Entwicklung - Projektförderung“ an österreichische Betriebe ausgezahlt. Ein wesentlicher Teil davon entfällt auf die Maßnahme „Investition in die landwirtschaftliche Erzeugung“. Zusätzlich werden aus dem Waldfonds 6,2 Mio. EUR an betroffene Waldbesitzer ausbezahlt.
Weitere Zahlungen erfolgen im Rahmen der Weinmarktordnung in Höhe von etwa 423.000 EUR sowie des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds mit rund 270.000 EUR.
Berechnung des Agrarmarketingbeitrages
Auf Grundlage der im Mehrfachantrag 2025 angegebenen Flächen werden sowohl die Agrarmarketingbeiträge für Obst, Gemüse, Speisekartoffeln und Gartenbauerzeugnisse sowie ein allgemeiner Beitrag für landwirtschaftliche Flächen unbürokratisch automatisch berechnet.
Mit dem Auszahlungstermin am 18. Dezember 2025 wird der Agrarmarketingbeitrag soweit wie möglich direkt mit Fördermaßnahmen gegenverrechnet. Das entsprechende Informationsschreiben sowie eine Kontoinformation über möglicherweise noch offene Agrarmarketingbeiträge werden am 15. Jänner 2026 an die Beitragspflichtigen versendet.
Informationen unter www.eama.at
Ab 18. Dezember 2025 kann unter www.eama.at im Register „Kundendaten“ der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden. Die Auszahlungsmitteilungen und -bescheide sind ab Mitte Jänner 2026 betriebsbezogen im Bereich „eArchiv“ einsehbar. Detailliertere Informationen zur Berechnung der ÖPUL-Prämien werden ebenfalls Mitte Jänner im Abrechnungsreport auf www.eama.at zur Verfügung stehen.
Bescheid- und Mitteilungsversand
Bescheide und Mitteilungen zu den Abrechnungen werden voraussichtlich am 15. Jänner 2026 versandt. In diesen wird im Detail erläutert, wie sich die Auszahlungsbeträge zusammensetzen und berechnen.
Ein wesentlicher Aspekt ist, dass mit der Zustellung der Bescheide oder Mitteilungen die Frist für eventuelle Beschwerden oder Einsprüche beginnt. Die individuellen Merkblätter der AMA, insbesondere zu Prämienhöhen und -auflagen, bieten detaillierte Informationen zu den Auszahlungsbeträgen. Diese können unter www.ama.at abgerufen werden.
Für Fragen zur Auszahlung bietet die Agrarmarkt Austria eine Telefonhotline an, zusätzlich stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer gerne zur Verfügung.
Rufnummer der AMA-Telefonhotline: 050 3151 99 (Schluss)
Diese umfassen unter anderem
Rückvergütung der CO2-Bepreisung 2025
Temporäre Agrardieselvergütung 2025
Waldfonds
Ländliche Entwicklung-Projektförderungen
Weinmarktordnung
Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA: „Die Hauptauszahlung 2025 unterstreicht eindrucksvoll die Bedeutung einer leistungsfähigen und funktionierenden Förderabwicklung. Über 1,3 Milliarden Euro werden von der AMA zuverlässig, transparent und termingerecht überwiesen.“
Österreichisches Umweltprogramm (ÖPUL) und Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AZ)
Um den Vorgaben der Europäischen Union zu entsprechen und dennoch eine Zahlung gewähren zu können, erfolgt für das Antragsjahr 2025 – wie schon in den Vorjahren – eine Zahlung in der Höhe von 75 % des voraussichtlich zu gewährenden Betrages für ÖPUL- und AZ-Betriebe. Die Restzahlung ist für Juni 2026 geplant.
Für die in der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ im Mehrfachantrag 2025 beantragten Zwischenfruchtvarianten erfolgt die Auszahlung zur Gänze voraussichtlich im Juni 2026.
Der Auszahlungsbetrag für das Österreichische Umweltprogramm beträgt rund 445,5 Mio. EUR und für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten rund 214,6 Mio. EUR.
Direktzahlungen
Österreichweit werden rund 571,6 Mio. EUR an Direktzahlungen ausbezahlt. Die Auszahlung umfasst die Basiszahlung für Heimgut- und Almweideflächen, die Umverteilungszahlung, die Zahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie die Almauftriebsprämie.
Auszahlung Rückvergütung der CO2-Bepreisung
Die Rückvergütung der CO2-Bepreisung betrifft das Antragsjahr 2025. Insgesamt werden rund 52,9 Mio. EUR an betroffene Landwirtinnen und Landwirte ausbezahlt.
Temporäre Agrardieselvergütung 2025
Ebenfalls am 18. Dezember 2025 wird die temporäre Agrardieselvergütung für den Vergütungszeitraum 3 (01.01.2025 – 31.12.2025) ausbezahlt. Insgesamt kommen dabei rund 22,4 Mio. EUR zur Auszahlung, welche durch das Zollamt Österreich abgewickelt wird. Der Bescheidversand erfolgt durch die AMA am 15. Jänner 2026.
29,4 Mio. EUR für Projektförderung – 6,2 Mio. EUR Waldfonds
Am 18. Dezember 2025 werden insgesamt rund 29,4 Mio. EUR im Rahmen der „Ländlichen Entwicklung - Projektförderung“ an österreichische Betriebe ausgezahlt. Ein wesentlicher Teil davon entfällt auf die Maßnahme „Investition in die landwirtschaftliche Erzeugung“. Zusätzlich werden aus dem Waldfonds 6,2 Mio. EUR an betroffene Waldbesitzer ausbezahlt.
Weitere Zahlungen erfolgen im Rahmen der Weinmarktordnung in Höhe von etwa 423.000 EUR sowie des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds mit rund 270.000 EUR.
Berechnung des Agrarmarketingbeitrages
Auf Grundlage der im Mehrfachantrag 2025 angegebenen Flächen werden sowohl die Agrarmarketingbeiträge für Obst, Gemüse, Speisekartoffeln und Gartenbauerzeugnisse sowie ein allgemeiner Beitrag für landwirtschaftliche Flächen unbürokratisch automatisch berechnet.
Mit dem Auszahlungstermin am 18. Dezember 2025 wird der Agrarmarketingbeitrag soweit wie möglich direkt mit Fördermaßnahmen gegenverrechnet. Das entsprechende Informationsschreiben sowie eine Kontoinformation über möglicherweise noch offene Agrarmarketingbeiträge werden am 15. Jänner 2026 an die Beitragspflichtigen versendet.
Informationen unter www.eama.at
Ab 18. Dezember 2025 kann unter www.eama.at im Register „Kundendaten“ der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden. Die Auszahlungsmitteilungen und -bescheide sind ab Mitte Jänner 2026 betriebsbezogen im Bereich „eArchiv“ einsehbar. Detailliertere Informationen zur Berechnung der ÖPUL-Prämien werden ebenfalls Mitte Jänner im Abrechnungsreport auf www.eama.at zur Verfügung stehen.
Bescheid- und Mitteilungsversand
Bescheide und Mitteilungen zu den Abrechnungen werden voraussichtlich am 15. Jänner 2026 versandt. In diesen wird im Detail erläutert, wie sich die Auszahlungsbeträge zusammensetzen und berechnen.
Ein wesentlicher Aspekt ist, dass mit der Zustellung der Bescheide oder Mitteilungen die Frist für eventuelle Beschwerden oder Einsprüche beginnt. Die individuellen Merkblätter der AMA, insbesondere zu Prämienhöhen und -auflagen, bieten detaillierte Informationen zu den Auszahlungsbeträgen. Diese können unter www.ama.at abgerufen werden.
Für Fragen zur Auszahlung bietet die Agrarmarkt Austria eine Telefonhotline an, zusätzlich stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer gerne zur Verfügung.
Rufnummer der AMA-Telefonhotline: 050 3151 99 (Schluss)
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