EU-Rat beschließt Vereinfachungspaket für Lebens- und Futtermittel
"Omnibus X" soll Bürokratie bei Pflanzenschutz und Zulassungen abbauen - Verfahren für biologische Alternativen werden beschleunigt.
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf ein weiteres umfassendes Vereinfachungspaket („Omnibus X“) für Vorschriften im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit geeinigt. Wie MBI berichtet, sollen damit Verwaltungskosten und bürokratische Hürden spürbar gesenkt werden, während die hohen europäischen Gesundheits- und Sicherheitsstandards gewahrt bleiben. Die Reform ziele auf einen wettbewerbsfähigeren und widerstandsfähigeren europäischen Agrar- und Lebensmittelsektor mit weniger bürokratischem Aufwand ab, betonte der amtierende EU-Ratspräsident Thomas Byrne.
Konkret bringt das Paket deutliche Erleichterungen im Zulassungswesen für den Pflanzenschutz. Für alternative, biologische Pflanzenschutzstoffe wird ein beschleunigtes Verfahren etabliert, das eine bevorzugte Behandlung bei der behördlichen Bewertung vorsieht. Wirkstoffe mit geringem Risiko sowie darauf basierende Mittel sollen künftig sogar unbefristet genehmigt werden. Für sonstige Stoffe werden die Zulassungszeiträume spürbar gestreckt: Vorgesehen sind 15 Jahre bei der Erstzulassung sowie 25 Jahre bei Folgeanträgen. Ergänzend dazu verlängert sich der Schutz für Prüf- und Studienberichte von derzeit 10 auf bis zu 15 Jahre.
Gleichzeitig werden die Regeln für Rückstandshöchstgehalte (MRL) im Importbereich präzisiert. Lebens- und Futtermittel mit Rückständen bestimmter besonders bedenklicher Pflanzenschutzmittel dürfen künftig nicht mehr in die Europäische Union eingeführt werden, insbesondere wenn diese Risiken für Honigbienen oder das Grundwasser bergen.
Auch im Bereich der Biozidprodukte und Futtermittelzusatzstoffe greifen Entlastungen. Bei Bioziden werden die Zulassungsfristen analog auf 15 bzw. 25 Jahre ausgeweitet. Für Futtermittelzusatzstoffe entfällt künftig die systematische Erneuerungspflicht für die meisten bereits genehmigten Produkte; zudem werden Änderungsverfahren vereinfacht und zeitgemäße digitale Kennzeichnungen ermöglicht.
Nach der Verständigung im Rat beginnen nun die Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, sobald dieses seine Verhandlungsposition fixiert hat. (Schluss)
Konkret bringt das Paket deutliche Erleichterungen im Zulassungswesen für den Pflanzenschutz. Für alternative, biologische Pflanzenschutzstoffe wird ein beschleunigtes Verfahren etabliert, das eine bevorzugte Behandlung bei der behördlichen Bewertung vorsieht. Wirkstoffe mit geringem Risiko sowie darauf basierende Mittel sollen künftig sogar unbefristet genehmigt werden. Für sonstige Stoffe werden die Zulassungszeiträume spürbar gestreckt: Vorgesehen sind 15 Jahre bei der Erstzulassung sowie 25 Jahre bei Folgeanträgen. Ergänzend dazu verlängert sich der Schutz für Prüf- und Studienberichte von derzeit 10 auf bis zu 15 Jahre.
Gleichzeitig werden die Regeln für Rückstandshöchstgehalte (MRL) im Importbereich präzisiert. Lebens- und Futtermittel mit Rückständen bestimmter besonders bedenklicher Pflanzenschutzmittel dürfen künftig nicht mehr in die Europäische Union eingeführt werden, insbesondere wenn diese Risiken für Honigbienen oder das Grundwasser bergen.
Auch im Bereich der Biozidprodukte und Futtermittelzusatzstoffe greifen Entlastungen. Bei Bioziden werden die Zulassungsfristen analog auf 15 bzw. 25 Jahre ausgeweitet. Für Futtermittelzusatzstoffe entfällt künftig die systematische Erneuerungspflicht für die meisten bereits genehmigten Produkte; zudem werden Änderungsverfahren vereinfacht und zeitgemäße digitale Kennzeichnungen ermöglicht.
Nach der Verständigung im Rat beginnen nun die Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, sobald dieses seine Verhandlungsposition fixiert hat. (Schluss)
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