EU-Parlament stimmt für abgeschwächtes Lieferkettengesetz
Höhere Schwellenwerte für geplante Unternehmensverantwortung
Das EU-Parlament hat am Donnerstag erneut über die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen des Lieferkettengesetzes und bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung abgestimmt. Die Regelungen sollten Produktionsabläufe umwelt- und arbeitnehmerfreundlicher gestalten und war teils umstritten. Das Parlament stimmte laut APA mit einer Mehrheit vor allem aus konservativen und Rechtsaußen-Stimmen für die Abschwächung des EU-Lieferkettengesetzes.
Demnach würden die Regeln nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Mrd. Euro gelten. Ursprünglich waren als Grenze 1.000 Mitarbeitende und eine Umsatzgrenze von 450 Mio. Euro vorgesehen. Zudem sollen Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen mehr Haftung unterliegen. Auch soll nicht wie ursprünglich geplant die gesamte Lieferkette kontrolliert werden. Ende Oktober hatte noch eine knappe Mehrheit der Abgeordneten dafür gestimmt, noch keine finalen Verhandlungen mit den EU-Staaten aufzunehmen. Dies kann nun geschehen.
Dossier soll heuer abgeschlossen werden
Die dänische Ratspräsidentschaft will das Dossier noch heuer abschließen. Alle EU-Institutionen müssen dafür zustimmen. Im April hatte das Parlament bereits im Eilverfahren für die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verschiebung des Lieferkettengesetzes um ein Jahr und die Ausnahme von 80 Prozent der EU-Unternehmen aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung gestimmt. Das Lieferkettengesetz sollte nach dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren.
Um Europa wettbewerbsfähiger zu machen, will die Kommission mit ihren Omnibus-Paketen zahllose Gesetze und Vorschriften aufweichen und abbauen. Ziel ist, dass die Bürokratie für Unternehmen insgesamt um rund ein Viertel sinken soll. Meldepflichten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen um 35 Prozent zurückgehen. Bisherige Omnibus-Pakete betrafen vereinfachte Umweltanforderungen und -kontrollen sowie leichter verfügbare Förderungen für Landwirte sowie gezielte Ausnahmen für kleinere Unternehmen. (Schluss)
Demnach würden die Regeln nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Mrd. Euro gelten. Ursprünglich waren als Grenze 1.000 Mitarbeitende und eine Umsatzgrenze von 450 Mio. Euro vorgesehen. Zudem sollen Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen mehr Haftung unterliegen. Auch soll nicht wie ursprünglich geplant die gesamte Lieferkette kontrolliert werden. Ende Oktober hatte noch eine knappe Mehrheit der Abgeordneten dafür gestimmt, noch keine finalen Verhandlungen mit den EU-Staaten aufzunehmen. Dies kann nun geschehen.
Dossier soll heuer abgeschlossen werden
Die dänische Ratspräsidentschaft will das Dossier noch heuer abschließen. Alle EU-Institutionen müssen dafür zustimmen. Im April hatte das Parlament bereits im Eilverfahren für die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verschiebung des Lieferkettengesetzes um ein Jahr und die Ausnahme von 80 Prozent der EU-Unternehmen aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung gestimmt. Das Lieferkettengesetz sollte nach dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission große Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren.
Um Europa wettbewerbsfähiger zu machen, will die Kommission mit ihren Omnibus-Paketen zahllose Gesetze und Vorschriften aufweichen und abbauen. Ziel ist, dass die Bürokratie für Unternehmen insgesamt um rund ein Viertel sinken soll. Meldepflichten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen um 35 Prozent zurückgehen. Bisherige Omnibus-Pakete betrafen vereinfachte Umweltanforderungen und -kontrollen sowie leichter verfügbare Förderungen für Landwirte sowie gezielte Ausnahmen für kleinere Unternehmen. (Schluss)
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