EU-Parlament schwächt Lieferkettengesetz ab
Verschiebung um ein weiteres Jahr
Das Europäische Parlament hat in Straßburg die Verschiebung und Lockerung des Lieferkettengesetzes abgesegnet. Zuvor hatten sich Unterhändler des Parlaments mit Vertretern der EU-Staaten bereits darauf verständigt, dass die Vorgaben um ein weiteres Jahr auf Juli 2029 verschoben werden und grundsätzlich für weniger Unternehmen gelten sollen. Das Lieferkettengesetz soll Unternehmen eigentlich für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihrer Lieferkette in die Pflicht nehmen. Es war im Frühjahr 2024 beschlossen worden, greift aber noch nicht und wurde schon einmal verschoben, berichtet MBI.
Die EU-Staaten sollen bis Juli 2028 die neuen Regeln in nationales Recht umsetzen, ein Jahr später sollen sich die betroffenen Unternehmen an das Lieferkettengesetz halten. Auf Druck der Wirtschaftsverbände einigten sich Europaabgeordnete und Mitgliedstaaten darauf, zahlreiche Unternehmen von den Vorschriften auszunehmen. Betroffen sind nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro. Ursprünglich war eine Schwelle von 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz vorgesehen.
Außerdem sieht das vom Parlament verabschiedete Gesetz nun auch weitreichende Lockerungen für die Unternehmen vor. Sie müssen nicht mehr – wie geplant – ihre gesamte Lieferkette überwachen, sondern nur Lieferanten prüfen, bei denen sie ein erhöhtes Risiko für Verstoße sehen. Außerdem sollen sie sich auf Informationen verlassen, die bei ihren Lieferanten „annehmbarerweise verfügbar“ sind, also keine tiefere Recherche verlangen. Darüber hinaus haben Parlament und Rat die EU-weite Haftung für Verstöße gestrichen. Damit hängen Entschädigungen für Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung künftig von den Gerichten in den einzelnen EU-Staaten ab.
Sozialdemokraten und Grüne sowie Linke hatten sich im EU-Parlament gegen eine starke Aufweichung des Lieferkettengesetzes ausgesprochen, brachten aber keine Mehrheit zustande. Die Konservativen (EVP) als größte Fraktion setzten die Lockerungen mit den Stimmen der Rechtsaußen- Fraktionen EKR, PfE und ESN durch. (Schluss)
Die EU-Staaten sollen bis Juli 2028 die neuen Regeln in nationales Recht umsetzen, ein Jahr später sollen sich die betroffenen Unternehmen an das Lieferkettengesetz halten. Auf Druck der Wirtschaftsverbände einigten sich Europaabgeordnete und Mitgliedstaaten darauf, zahlreiche Unternehmen von den Vorschriften auszunehmen. Betroffen sind nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro. Ursprünglich war eine Schwelle von 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz vorgesehen.
Außerdem sieht das vom Parlament verabschiedete Gesetz nun auch weitreichende Lockerungen für die Unternehmen vor. Sie müssen nicht mehr – wie geplant – ihre gesamte Lieferkette überwachen, sondern nur Lieferanten prüfen, bei denen sie ein erhöhtes Risiko für Verstoße sehen. Außerdem sollen sie sich auf Informationen verlassen, die bei ihren Lieferanten „annehmbarerweise verfügbar“ sind, also keine tiefere Recherche verlangen. Darüber hinaus haben Parlament und Rat die EU-weite Haftung für Verstöße gestrichen. Damit hängen Entschädigungen für Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung künftig von den Gerichten in den einzelnen EU-Staaten ab.
Sozialdemokraten und Grüne sowie Linke hatten sich im EU-Parlament gegen eine starke Aufweichung des Lieferkettengesetzes ausgesprochen, brachten aber keine Mehrheit zustande. Die Konservativen (EVP) als größte Fraktion setzten die Lockerungen mit den Stimmen der Rechtsaußen- Fraktionen EKR, PfE und ESN durch. (Schluss)
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