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Straßburg, 17. Juni 2026 (aiz.info)

EU-Parlament: Bezeichnung "Veggie-Burger" bleibt

Nicht erlaubt sind jedoch Bezeichnungen, die sich auf Tier- bzw. Fleischarten und einzelne Teilstücke beziehen, wie "Seitan-Steak"

Der "Veggie-Burger" und das "Tofu-Schnitzel" dürfen auch in Zukunft so heißen. Das hat das EU-Parlament am Dienstag in Straßburg mit einer deutlichen Mehrheit beschlossen. Nicht erlaubt sind künftig jedoch Bezeichnungen für pflanzliche Alternativen, die sich auf Tier- bzw. Fleischarten und einzelne Teilstücke ("Cuts") beziehen, wie "Seitan-Steak" oder "veganes Huhn". Die EU-Staaten müssen die Regelung noch formal absegnen, bevor sie in Kraft treten kann.

Die neue Bestimmung ist Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem die Position von Landwirtinnen und Landwirten in der Lebensmittelversorgungskette gestärkt werden soll. Darin enthalten ist auch eine Regelung, die Endpreise für Lebensmittel die tatsächlichen Produktionskosten besser wiedergeben soll. Zudem klärt die Regelung auch die Verwendung von Begriffen wie "fair" für landwirtschaftliche Produkte und listet die Kriterien für die Zulassung einer solchen Kennzeichnung auf. Verbindliche schriftliche Verträge sollen speziell Milchproduzenten angesichts der schwierigen Bedingungen des Sektors unterstützen.

"Tofu-Kotelett" verboten, "Tofu-Schnitzel" bleibt

Für das meiste Aufsehen hatte ein mögliches Verbot der Bezeichnungen "Veggie-Burger" oder "Seitan-Schnitzel" gesorgt. Diese stehen nun aber nicht auf der finalen Liste von Namen, die künftig tierischen Produkten vorbehalten sein sollen. Grundlegend wird darin Fleisch als "die zum Verzehr geeigneten Teile von Tieren" festgelegt - also etwa Schulter, Steak oder Speck. Bezeichnungen wie "Tofu-Kotelett " oder "fleischloser Leberkäse" sind damit also in Zukunft verboten. "Dort, wo Fleisch draufsteht, muss auch Fleisch drinnen sein. Vegetarische Hühnerkeulen gibt es nicht", hatte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig laut APA den Kompromiss begrüßt.

Die Kommission hatte mit ihrem Vorschlag von Dezember 2024 auf die zahlreichen Bauernproteste in Brüssel und einigen EU-Staaten reagiert. Demonstriert wurde unter anderem gegen steigende Produktionskosten bei sinkenden Lebensmittelpreisen, gekürzte Agrarsubventionen oder zu strenge Umweltauflagen. Mit dem Vorschlag wurden einige Vorschriften über die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) an die Forderungen der Landwirte angepasst. Nach der Annahme im Parlament müssen noch die EU-Staaten die Regelung formell absegnen, bevor sie in Kraft treten kann.

Die Diskussionen um Veggie-Burger und Co sind aber noch nicht zu Ende, denn die Regelung gilt vorerst bis Ende 2027. Bis dahin muss eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU abgeschlossen sein. Diese gibt Fleischliebhabern nochmals die Möglichkeit, vegane Schnitzel vom Tisch zu bringen. (Schluss)
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