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Brüssel, 6. März 2026 (aiz.info)

EU-Mercosur: Grünes Licht für Schutzmaßnahmen für landwirtschaftliche Erzeugnisse

EU-Rat verabschiedet Verordnung: Einfuhren sensibler Erzeugnisse können künftig schneller reguliert werden

Der Rat hat gestern, Donnerstag, förmlich die Verordnung über die Durchführung der bilateralen Schutzklauseln in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens und des EU-Mercosur-Interimsabkommens über den Handel angenommen. Die Verordnung zielt darauf ab, den Schutz der Landwirt:innen in der EU zu stärken, indem die rasche Anwendung von Schutzmaßnahmen in Fällen ermöglicht wird, in denen Einfuhren aus Mercosur-Partnerländern den Hersteller:innen in der EU einen ernsthaften Schaden zufügen könnten.

Die Verordnung baut auf bestehenden EU-Schutzmechanismen auf; mit ihr werden aber zudem schnellere Verfahren und vereinfachte Auslöser für das Ergreifen von Maßnahmen eingeführt. Insbesondere wird darin eine Schwelle von 5 % im Vergleich zum Dreijahresdurchschnitt für die Einleitung einer Untersuchung betreffend sensible Erzeugnisse festgelegt. Diese Untersuchungen werden innerhalb von vier Monaten abgeschlossen, vorläufige Maßnahmen können in dringenden Fällen innerhalb von 21 Tagen umgesetzt werden.

Die Kommission wird auch die Einfuhren sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse proaktiv überwachen und regelmäßig Berichte über Marktentwicklungen veröffentlichen.

Nächste Schritte

Die angenommene Verordnung wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Verordnung gilt für das Interimshandelsabkommens und wird auch weiterhin gelten, wenn das EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens vollständig ratifiziert ist. (Schluss)
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