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Linz, 3. November 2026 (aiz.info)

Biosicherheit im Geflügelbestand - Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest

Mit Beginn der Herbst-/Wintersaison steigt wieder das Risiko für Ausbrüche von Geflügelpest sowohl in der Wildvogelpopulation als auch in Hausgeflügelbeständen.

Die Geflügelpest (auch Vogelgrippe, aviäre Influenza oder HPAI) ist eine anzeigepflichtige, hochansteckende Erkrankung von Geflügel und Zier-, Wild- und Greifvogelarten. Die Symptome der Erkrankung sind vielfältig und umfassen Rückgang der Legeleistung, plötzliche Todesfälle und hohe Sterberaten, neurologische Symptome, Atemwegsbeschwerden, verringerte Futter- und Wasseraufnahme, Apathie, Durchfall und veränderte Eierschalen.

Hausgeflügel und Vögel können sich durch direkten Kontakt mit Wildvögeln mit der Erkrankung infizieren. Ebenso ist aber auch eine indirekte Ansteckung möglich, bei der das Virus mit Geräten, Kleidung, Schuhen übertragen wird. 

Um einen Eintrag in den Hausgeflügelbestand bestmöglich zu verhindern, wird Tierhalterinnen und Tierhaltern angeraten, grundlegende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Eine zielführende Maßnahme ist es, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel bestmöglich zu verhindern. Ebenso soll ein Wechsel von Schuhen und Kleidung beim Betreten der Stallungen durchgeführt werden.

Besteht der Verdacht, dass die Tiere mit der Erkrankung infiziert sein könnten, so ist umgehend die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde in Kenntnis zu setzen.
Dasselbe gilt für das Auffinden von verendeten Wasser- und Greifvögeln. Auch in diesem Fall ist die zuständige Amtstierärztin oder der zuständige Amtstierarzt zu informieren. 

Ein Ausbruch der Geflügelpest zieht weitreichende Folgen nach sich. Daher ist vorausschauende Biosicherheit die beste Prävention, betont das Land Oberösterreich. (Schluss)
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