BayWa-Restrukturierungsplan von Amtsgericht München bestätigt
Rechtsverbindliche Regelungen zwischen der BayWa und ihren rund 300 betroffenen Finanzgläubigern und den Aktionär:innen
Der von der BayWa AG vorgelegte Restrukturierungsplan wurde vom Amtsgericht München als zuständigem Restrukturierungsgericht für die BayWa AG heute bestätigt. Der Restrukturierungsplan wurde bereits am 15. Mai 2025 in einem Erörterungs- und Abstimmungstermin mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen.
Der Restrukturierungsplan trifft rechtsverbindliche Regelungen zwischen der BayWa AG und ihren rund 300 planbetroffenen Finanzgläubigern und den Aktionärinnen und Aktionären. Er ist Teil der umfassenden Transformation, in der sich das Unternehmen aktuell befindet und setzt wesentliche Bestandteile des von der BayWa AG in Auftrag gegebenen Sanierungsgutachtens um, unter anderem eine Verlängerung der Kredite bis zum 31. Dezember 2028.
CEO Frank Hiller kommentiert: „Die Bestätigung durch das Amtsgericht war folgerichtig. Wir befinden uns weiter auf einem guten Weg der Transformation.“
CRO und Vorstandsmitglied Michael Baur sagt: „Wir haben den notwendig gewordenen StaRUG-Prozess in einem kurzen Zeitraum mit hoher Professionalität bei minimaler Disruption des operativen Geschäfts erfolgreich umgesetzt. Mit der Planbestätigung durch das Gericht ist der Prozess nun abgeschlossen.“ (Schluss)
Der Restrukturierungsplan trifft rechtsverbindliche Regelungen zwischen der BayWa AG und ihren rund 300 planbetroffenen Finanzgläubigern und den Aktionärinnen und Aktionären. Er ist Teil der umfassenden Transformation, in der sich das Unternehmen aktuell befindet und setzt wesentliche Bestandteile des von der BayWa AG in Auftrag gegebenen Sanierungsgutachtens um, unter anderem eine Verlängerung der Kredite bis zum 31. Dezember 2028.
CEO Frank Hiller kommentiert: „Die Bestätigung durch das Amtsgericht war folgerichtig. Wir befinden uns weiter auf einem guten Weg der Transformation.“
CRO und Vorstandsmitglied Michael Baur sagt: „Wir haben den notwendig gewordenen StaRUG-Prozess in einem kurzen Zeitraum mit hoher Professionalität bei minimaler Disruption des operativen Geschäfts erfolgreich umgesetzt. Mit der Planbestätigung durch das Gericht ist der Prozess nun abgeschlossen.“ (Schluss)
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