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Wien, 21. Februar 2025 (aiz.info)

Aufzeichnungsverpflichtungen im ÖPUL 2023

Wichtige Aufzeichnungen und Änderungen ab 2025

Im Oktober 2024 wurde die 1. Änderung der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 veröffentlicht. Diese Änderung bewirkt ab 2025 auch Anpassungen und Ergänzungen bei den ÖPUL-Aufzeichnungsverpflichtungen. Bei einigen Maßnahmen und Zuschlägen entfallen ab 2025 Aufzeichnungen. Gleichzeitig kommen Dokumentationsverpflichtungen für zwei Zuschläge, die ab 2025 neu angeboten werden, dazu.
 
Im ÖPUL 2023 sind ab dem Förderjahr 2025 Aufzeichnungen bei folgenden Maßnahmen und Zuschlägen zu beachten:
Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung - Biologische Wirtschaftsweise
 
Entfällt ab 2025: Dokumentation des Zeitpunktes der ersten Nutzung sowie der darauffolgenden zweiten Nutzung von Grünland-Biodiversitätsflächen bei der gewählten Variante „Nutzungsfreier Zeitraum“ (DIVNFZ)
 
Aufzeichnungen in der von der zuständigen Stelle vorgegebenen Datenbank bei Teilnahme am Zuschlag für Naturschutz – Monitoring
 
Neu ab 2025: Aufzeichnungen über die Anlage und den Betrieb der Pheromonfallen (Schlag und Anlagedatum, Anzahl je Schlag sowie Datum des Entleerens sowie Entfernen der Fallen) bei Teilnahme am Zuschlag für Pheromonfallen bei Zuckerrüben
 
Biologische Wirtschaftsweise
 
Sämtliche Dokumentationsverpflichtungen gemäß der EU-Bio-Verordnung
 
Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün
 
Schlagbezogene Aufzeichnungen über Ernte der Hauptkultur, Anlage und Umbruch der Zwischenfrucht (Begrünung) und Anlage der Nachfolge-Hauptkultur
 
Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation
 
Schlagbezogene Aufzeichnungen über bodennah gedüngte Flächen in Bezug auf Wirtschaftsdüngerart, Menge, Ausbringungsverfahren und Zeitpunkt der Ausbringung
 
Aufzeichnungen über Zeitpunkt und Menge der separierten Rindergülle bei Teilnahme an Gülleseparation
 
Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen
 
Schlagbezogene Aufzeichnungen über Datum der Rodung oder Neuauspflanzung der Dauerkultur sowie Datum der Anlage und des Umbruchs der Begrünung
 
Schlagbezogene Aufzeichnungen über Art und Menge der eingesetzten Organismen oder Pheromone, sowie Grund, Ziel und Datum des Einsatzes bei Teilnahme am Zuschlag für den Einsatz von Organismen oder Pheromonen
 
Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
 
Schlagbezogene Aufzeichnungen über Art und Menge der eingesetzten Organismen, sowie Grund, Ziel und Datum des Einsatzes
 
Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland
 
Schlagbezogene Aufzeichnungen über das jährliche Vorhandensein der entsprechenden Kennarten und die durchgeführten Begehungen bei Teilnahme am Zuschlag für artenreiches Grünland
 
Naturschutz
 
Führung eines Weidetagebuchs bei Auflagen mit vorgeschriebener Beweidung mit Tierkategorie/-gruppe, Angaben zum Weideort (Feldstück), Beginn und Ende zusammenhängender Weidezeiträume je Weideort und tageweisen tierbezogenen Hinderungs- und Unterbrechungsgründen
 
Ergebnisorientierte Bewirtschaftung
 
Aufzeichnungen über die beobachteten Indikatoren in der von der Koordinationsstelle vorgegebenen Datenbank
 
Tierwohl – Weide
 
Führung eines Weidetagebuchs mit Tierkategorie/-gruppe, Angaben zum Weideort (Feldstück am Heimbetrieb, Fremdweiden oder Almen), Beginn und Ende zusammenhängender Weidezeiträume je Weideort und tageweisen tierbezogenen Hinderungs- und Unterbrechungsgründen
 
Tierwohl – Stallhaltung Rinder
 
Entfällt ab 2025: Anfertigung einer Stallskizze sowie eines Belegungsplanes (max. mögliche Belegung) für die teilnehmenden Tierkategorien und die jeweiligen Stallabteile
 
Aufzeichnungen über Anlage und Umsetzen der Kompostmiete sowie das Ausbringen des Komposts oder die Abgabe an Dritte bei Teilnahme am Zuschlag für Festmistkompostierung
 
Tierwohl – Schweinehaltung
 
Entfällt ab 2025: Anfertigung einer Stallskizze sowie eines Belegungsplanes (max. mögliche Belegung) für die teilnehmenden Tierkategorien und die jeweiligen Stallabteile
 
Schlagbezogene Aufzeichnungen über Beginn und Ende der Beweidung und Anzahl der Tiere bei Teilnahme am Zuschlag für Freilandhaltung von Schweinen
 
Neu ab 2025: Aufzeichnungen über Anlage und Umsetzen der Kompostmiete sowie das Ausbringen des Komposts oder die Abgabe an Dritte bei Teilnahme am Zuschlag für Festmistkompostierung
 
Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker
 
Schlagbezogene Aufzeichnungen gemäß Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung mittels elektronischer Aufzeichnungsprogramme
 
Schlagbezogene Dokumentation der Kontrollgänge oder Warndienstmeldungen im Gebiet Oberösterreich
 
Wasserrahmenrichtlinie – Landwirtschaft
 
Betriebliche und schlagbezogene Dokumentation gemäß Grundwasserschutzprogramm Graz bis Bad Radkersburg
 
Aufzeichnungsvorlagen
 
Für die erforderlichen Aufzeichnungen gibt es keine Formvorschriften. Es wird jedoch empfohlen, offiziell angebotene Aufzeichnungsvorlagen oder EDV-Programme zu verwenden. Die AMA hat Aufzeichnungsvorlagen für die betroffenen ÖPUL 2023-Maßnahmen – ausgenommen für die ÖPUL 2023-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ – erstellt. Diese stehen unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aufzeichnungsvorlagen zur Verfügung.
 
Weitere Informationen und die detaillierten Anforderungen für die Aufzeichnungen können in den jeweiligen ÖPUL-Maßnahmeninformationsblättern unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter nachgelesen werden. (Schluss)
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