ÖPUL-Terminüberblick zu "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau"
Späteste Anlagezeitpunkte beachten - die Antragsfrist für die Varianten 1, 2 und 3 endet am 31. August
Für eine gültige Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ muss der Betrieb mindestens 1,50 ha Ackerfläche gemäß Mehrfachantrag 2026 bewirtschaften. Als Zwischenfrüchte gelten im Begrünungsjahr ...
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