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Klagenfurt, 22. Februar 2024 (aiz.info)

Neunter Wolfsabschuss gemäß Kärntner Wolfsverordnung

Risikowolf hielt sich in unmittelbarer Nähe zu Siedlungsgebiet auf

Seit rund einer Woche waren in mehreren Jagdgebieten des Bezirks Wolfsberg zwei Risikowölfe gemäß Wolfsverordnung zum Abschuss freigegeben. Wie die Kärntner Landesregierung nun bestätigt, hat am Abend des 21. Februar eine verordnungskonforme Entnahme stattgefunden. Dabei handelt es sich um den neunten Wolfsabschuss in Kärnten.

Das von der Landesregierung als Risikowolf eingestufte Tier wurde mehrfach vergrämt, ist nun aber erneut in bewohntem Gebiet aufgetaucht. Auch der Abschuss erfolgte in unmittelbare Nähe zum Siedlungsgebiet. Der vorgeschriebene 10 km-Radius vom Ort der letzten Vergrämung wurde dabei eingehalten.

Die Meldung an das Land Kärnten ist innerhalb der vorgesehenen Frist erfolgt. Die Begutachtung und Beprobung durch den Wolfsbeauftragten des Landes ist abgeschlossen. Die Möglichkeit der Entnahme eines Wolfes in den vom aktuellen Abschuss betroffenen Jagdgebieten hätte noch bis 18. März gegolten und ist damit erloschen. Die zweite Entnahmefreigabe, von der ebenfalls Jagdgebiete im Bezirk Wolfsberg - und darüber hinaus - erfasst sind, bleibt aufrecht. (Schluss)
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