Goldschakal: Schonzeiten-Verordnung in Salzburg in Kraft
Bejagung von 1. Oktober bis zum 15. März möglich - Fortpflanzungs- und Aufzuchtphase der Tiere bleibt geschützt
Die angekündigte Änderung der Schonzeit-Verordnung für den Goldschakal ist am 17. Oktober im Bundesland Salzburg in Kraft getreten. Die Bejagung wird in Zukunft vom 1. Oktober bis zum 15. März möglich sein. Diese Regelung ...
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