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Luxemburg, 7. Oktober 2024 (aiz.info)

EuGH: Melonen und Tomaten aus Westsahara müssen gekennzeichnet sein

Auch EU-Fischerei- und Agrarabkommen wegen des umstrittenen Gebiets aufgehoben
Melonen und Tomaten aus dem umstrittenen Gebiet der Westsahara müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Wäre Marokko als Ursprungsland angegeben, würde dies die Verbraucher über ihren wahren Ursprung irreführen, wie der ...

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