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Wien, 12. Juni 2026 (aiz.info)

EU-Frühstücksrichtlinie: "Marmelade" wieder als traditionelle Bezeichnung erlaubt

Mehr als die Hälfte der Österreicher:innen greift regelmäßig zur Marmelade
Ab dem 14. Juni 2026 und mit dem Inkrafttreten der EU-Frühstücksrichtline darf der klassische Brotaufstrich wieder unter dem Namen „Marmelade“ verkauft werden – unabhängig von der Fruchtart. Bisher war die Bezeichnung ...

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