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Brüssel, 21. Oktober 2026 (aiz.info)

EU Bio-Verordnung: Trilog bringt Einigung und Planungssicherheit

Copa-Cogeca begrüßt zeitgerechten Kompromiss von Parlament und Rat - Drittlands-Äquivalenz bis 2036 verlängert, Praxisfragen bei Eiweißfutter und Sekundärrecht im Fokus.

In den Verhandlungen über die gezielte Überarbeitung der EU Bio-Verordnung (EU) 2018/848 haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU auf einen vorläufigen Kompromiss verständigt. Der europäische Bauern- und Genossenschaftsverband Copa-Cogeca bezeichnete die Einigung als notwendigen und bedeutenden Meilenstein für die Branche. Angesichts des knappen Zeitplans für einen formellen Beschluss vor dem Jahresende 2026 würdigten die Verbände die intensiven Bemühungen der europäischen Institutionen, rechtzeitig Rechtssicherheit zu schaffen. 

Ein zentraler Punkt der Einigung betrifft den internationalen Handel: Durch die Fortführung der Äquivalenzregelungen mit Drittstaaten bis zum Jahr 2036 werden drohende Handelsstörungen abgewendet. Dies schaffe Verlässlichkeit und Kontinuität entlang der gesamten Bio-Wertschöpfungskette. Zudem sieht der Kompromiss eine Verlängerung von Ausnahmeregelungen vor – insbesondere für den Einsatz von konventionellem Eiweißfutter bei Schweinen und Geflügel sowie bei Jungtieren in der Bio-Aquakultur. Copa-Cogeca merkte dazu an, dass die gefundene Lösung beim Eiweißfutter weiter reicht als der Verband gefordert hatte; dieser hatte sich für eine Befristung allein auf Jungtiere bei Monogastriern eingesetzt. 

Trotz des noch ausstehenden Prüfverfahrens zum exakten Gesetzestext wertet Copa-Cogeca den Pakt als maßgeblichen Schritt, um einen stabilen und anwendbaren Rechtsrahmen für die europäische Bio-Produktion zu gewährleisten, ohne dabei die Integrität der Marke Bio zu schwächen. Mit Blick auf die Zukunft mahnt der europäische Dachverband nun eine konsequente Einbindung der Praxis an: Sowohl bei der praktischen Umsetzung der Neuregelungen als auch im Rahmen des angekündigten Fahrplans der Europäischen Kommission für das Sekundärrecht müssten die konkreten agrarischen Erfordernisse der Biobäuerinnen und Biobauern verlässlich berücksichtigt werden. Ein fortlaufender Dialog mit der Branche sei unabdingbar, um praxistaugliche Vorgaben mit den hohen Qualitätsstandards des europäischen Bio-Sektors in Einklang zu halten. (Schluss)
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