Moosbrugger: Keine halben Sachen - Herkunftskennzeichnung voll umsetzen
Expertenkonferenz zeigt Umsetzung im Sinn des Regierungsprogramms auf
Im Regierungsprogramm hat sich die Bundesregierung auf eine gemeinsame Vorgehensweise bei diesem Thema geeinigt. Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung soll bei den Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung (öffentlich und privat) sowie in verarbeiteten Lebensmitteln ab 2021 umgesetzt werden. Das Gesundheitsministerium hat nun einen ersten Verordnungsentwurf präsentiert, und dieser wurde beim Gipfelgespräch diskutiert.
"Wir wollen keine halben Sachen. Die Herkunftskennzeichnung ist so, wie sie im Regierungsprogramm steht, vollständig umzusetzen. Wir begrüßen den ersten Schritt des Gesundheitsministers, doch er ist zu wenig. Wir müssen umsetzen, was vereinbart ist, nämlich die verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Produkten und in der Gemeinschaftsverpflegung bei den Produktgruppen Milch, Fleisch, Eier und müssen den gesamten rechtlichen Rahmen ausnützen", stellte Moosbrugger klar.
Beispiel "Gut zu wissen": 14 Mio. Essensportionen pro Jahr
"Als funktionierendes Beispiel kann unsere Initiative 'Gut zu wissen' dienen. Sie wurde von der LK Österreich im Jahr 2016 ins Leben gerufen, um in der Gemeinschaftsverpflegung eine transparente Herkunftskennzeichnung von Fleisch und Eiern einzuführen", ergänzte Moosbrugger. Mittlerweile nehmen mehr als 80 Betriebe aus den unterschiedlichsten Bereichen, wie beispielsweise das Catering in den Speisewägen der ÖBB oder Kantinen in Bundesministerien, Schulen, Pensionistenheimen oder Spitälern, daran teil. Auf diese Weise wird derzeit bei jährlich über 14 Mio. Essensportionen die Herkunft lückenlos und klar ersichtlich gekennzeichnet. Die Kontrolle wird gemeinsam mit der AMA abgewickelt. (Schluss) - APA OTS 2021-02-23/11:36