Erste Zwischenergebnisse im GAP-Trilog
Ohrmarken sollen keine Grundanforderungen für die Direktzahlungen mehr sein
Nach seiner Ansicht sollte man die Grundanforderungen an die Direktzahlungen nicht überfrachten. Das bringe nur die Ausgestaltung der Eco-Schemes und der Umweltprogramme in der 2. Säule der GAP in Schwierigkeiten, warnte Lins. Die konservativen Europaabgeordneten und die EU-Mitgliedstaaten drängen deshalb darauf, im Rahmen der Grundanforderungen allenfalls eine Mindestbedeckung der Ackerfläche im Winter vorzuschreiben, und das auch nur in besonders erosionsgefährdeten Gebieten. Erst dadurch entsteht Spielraum für die Förderung von erweiterten Zwischenfrüchten durch Eco-Schemes. Setzen sich die EU-Mitgliedstaaten durch und können Teile des heutigen "Greenings" in die Eco-Schemes überführt werden, bleibt der Mehraufwand der Landwirte nach der GAP-Reform überschaubar.
Vorschläge für Eco-Schemes
EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski legte kürzlich eine Liste mit Vorschlägen für die Eco-Schemes vor. Danach können Zwischenfrüchte gefördert werden, die über die Grundanforderungen hinausgehen. Neben den Deckfrüchten im Winter steht auch die präzise Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf der Liste. Die EU-Mitgliedstaaten sollen sich aus der Liste vor allem die Maßnahmen wählen, die zu ihren spezifischen Problemen passen. Für Deutschland mahnt die EU-Kommission vor allem ein Nitratproblem durch Überdüngung und Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln an. Um diese Probleme in den Griff zu bekommen, schlägt die EU-Kommission die Förderung des Biolandbaus vor.
Zudem stehen die mechanische Unkrautbekämpfung, Puffersteifen ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz sowie robuste Sorten auf der Liste für die Eco-Schemes. Extensive Fruchtfolgen mit Leguminosen und Ackerflächen mit vermindertem Düngeeinsatz sollen zum Gewässerschutz beitragen. Für den Klimaschutz hat die EU-Kommission vor allem Prämien für die Wiederbewässerung von moorigen Ackerböden vorgesehen. (Schluss) mö