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Wien, 11. Dezember 2024 (aiz.info)

Totschnig: Rund 1,4 Mrd. Euro für Österreichs Landwirtschaft

Hauptauszahlung am 19. Dezember 2024

Die Agrarmarkt Austria (AMA) zahlt pünktlich am 19. Dezember 2024 die Leistungsabgeltungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an Österreichs Bäuerinnen und Bauern aus. Neben den Direktzahlungen, dem Agrarumweltprogramm ÖPUL, der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete wird auch die Rückvergütung für die CO2-Bepreisung und der Bodenbewirtschaftungsbeitrag (Agrardieselpaket) ausbezahlt. Darüber hinaus ist auch die EU-Soforthilfe für Frostschäden im Obst- und Weinsektor enthalten. 
 
„Die pünktliche Auszahlung sorgt für die Stabilität und Planungssicherheit auf unseren Höfen. Die Direktzahlungen, das Agrarumweltprogramm ÖPUL und die Ausgleichszulage tragen dazu bei, dass eine flächendeckende Landwirtschaft in Österreich erhalten bleibt. Nicht zuletzt stärken das Impulsprogramm und die Entlastungsmaßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe“, betont Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
 
„Unsere Bäuerinnen und Bauern tragen mit ihrer Arbeit erheblich zum Wohl unseres Landes bei. Sie sorgen für unser Essen, erhalten unsere Kulturlandschaft, investieren mehr als je zuvor in das Wohl der Tiere und schaffen wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen – diese umfangreichen Mehrleistungen müssen auch entsprechend finanziell abgegolten werden“, so Totschnig.
 
Bei der AMA Hauptauszahlung am 19. Dezember 2024 werden 1,386 Mrd. Euro an Österreichs Bäuerinnen und Bauern ausbezahlt:
573,1 Mio. Euro Direktzahlungen
406,2 Mio. Euro Agrarumweltprogramm ÖPUL
217,9 Mio. Euro Ausgleichszulage
130,5 Mio. Euro Rückerstattung CO2-Bepreisung und Bodenbewirtschaftungsbeitrag (Agrardieselpaket) = 42,5 Cent pro Liter Diesel
10 Mio. Euro Agrar-Soforthilfe für Frostschäden im Obst- und Weinsektor
43,2 Mio. Euro projektbezogene Zahlungen
5,8 Mio. Euro u.a. aus dem Waldfonds, der Sonderrichtlinie zur Abfederung von erhöhten Aufwendungen auf Zuckerrübenflächen im Jahr 2024, der Weinmarktordnung sowie des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds 

Zudem wurde eine temporäre Absenkung der Mineralölsteuer (3,5 Cent/l für 2023 und je 7 Cent/l für 2024 und 2025) für die Landwirtschaft beschlossen, die 2025 ausbezahlt werden soll.
 
Die erhöhten Prämien ergeben sich aufgrund folgender Anpassungen:
+ 8% Prämienerhöhung der ÖPUL-Maßnahmen im Rahmen des Impulsprogramms für die Landwirtschaft sowie zusätzlicher Einstieg in ÖPUL-Maßnahmen, insb. in Naturschutz sowie Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung.
+ 8% Prämienerhöhung der Ausgleichszulage (AZ) im Rahmen des Impulsprogramms für die Landwirtschaft. Betriebe mit besonders hoher Erschwernis erhalten eine Erhöhung der Ausgleichszulage um 14%.
Abfederung der Mehrkosten mittels einer Rückvergütung aufgrund der CO2-Bepreisung (für die Jahre 2022, 2023 und 2024) sowie Auszahlung des Bodenbewirtschaftungsbeitrages für mehr Wettbewerbsfähigkeit in der Landwirtschaft. (Schluss)
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