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Linz, 16. März 2023 (aiz.info)

LK Oberösterreich zufrieden über Herkunftskennzeichnung für Großküchen

Langjährige Forderung der Interessenvertretung umgesetzt

Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung war eine langjährige Forderung der LK Oberösterreich und tritt nun endlich mit 1. September in Kraft. Diese Verordnung, die von Landwirtschafts- und Gesundheitsministerium auf den Weg gebracht wurde, wird für mehr Transparenz in der Lebensmittelkette sorgen.
 
"Mit der Umsetzung der Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung, wo täglich 2,2 Mio. Mahlzeiten ausgegeben werden, wird ein erster Schritt gesetzt, der die Marktposition der heimischen Bäuerinnen und Bauern wesentlich stärken wird. Ziel der Verordnung ist es nicht, den Einkauf österreichischer Lebensmittel vorzuschreiben, sondern den Konsumentinnen und Konsumenten eine bewusste Auswahl zu ermöglichen", betont K-Präsident Franz Waldenberger.
 
Positives Beispiel: Schweiz
 
Die praktische Erfahrung in der Schweiz, wo die Herkunftskennzeichnung seit mehr als 20 Jahren in Kraft ist, zeigt, dass Gastronomiebetriebe aufgrund der Herkunftskennzeichnung überall dort, wo irgendwie möglich auf die Schweizer Herkunft umgestellt haben. So ist z.B. in der Schweiz, obwohl für die Futtermittelversorgung keine optimalen Bedingungen bestehen, die Inlandserzeugung bei Geflügel aufgrund der starken Nachfrage über die Jahre hinweg stark angestiegen.
 
"Die Herkunftskennzeichnung ist ein wichtiger Schritt dafür, um die Eigenversorgung mit Lebensmitteln im Inland zu erhalten. Durch die Corona-Pandemie und den Krieg in der Ukraine wurden wir verstärkt für die Anfälligkeit von Wertschöpfungsketten sensibilisiert. Alle Maßnahmen, die dazu beitragen, die Lebensmittelversorgung im Inland zu stärken, werden daher von der LK Oberösterreich mit Nachdruck unterstützt, und zwar nicht nur im Sinne der Bäuerinnen und Bauern, sondern auch der Konsumentinnen und Konsumenten", so Waldenberger.
 
Auch alle weiteren Gastronomiebetriebe, die künftig auf freiwilliger Basis eine Herkunftskennzeichnung durchführen, unterliegen nunmehr den verpflichtenden Regelungen dieser Verordnung und damit auch einer Überprüfung durch die Lebensmittelkontrollorgane. "So kann jede und jeder sicher sein, dass Österreich drin ist, wo Österreich draufsteht", betont Waldenberger.
 
Weitere Schritte müssen folgen
 
"Mit der Umsetzung der Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung wird ein erster Schritt gesetzt, dem in der Folge auch rasch eine Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Produkte folgen muss. Dazu laufen derzeit Vorbereitungen und Verhandlungen auf EU-Ebene. Auch wenn derzeit bereits viele Gastronomiebetriebe freiwillig auf eine Herkunftskennzeichnung setzen, muss auch für diese die verpflichtende Herkunftskennzeichnung umgesetzt werden. Die LK-Vollversammlung hat diese zentralen und unverzichtbaren Forderungen zuletzt mit einer einstimmig beschlossenen Resolution nochmals nachdrücklich bekräftigt", so Waldenberger. (Schluss)
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