Kommission leitet Untersuchung gegen Red Bull ein
Mögliche wettbewerbswidrige Verhaltensweisen
Die Europäische Kommission hat ein förmliches kartellrechtliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob das Energiegetränkeunternehmen Red Bull, mit Sitz in Österreich, den Wettbewerb im Energiegetränkesektor unter Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbieten, beschränkt hat.
Die Kommission hat Hinweise darauf, dass Red Bull, Hersteller des bekannten Energiegetränks Red Bull mit einem Volumen von 250 ml, eine Strategie für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) entwickelt haben könnte, um den Wettbewerb durch Energiegetränke mit einem Volumen von mehr als 250 ml in Bezug auf den Verkauf im Einzelhandel, d. h. an Verkaufsstellen wie Supermärkten und Tankstellengeschäften, an denen die Getränke für den Verbrauch an anderen Orten erworben werden, zu beschränken. Die Strategie von Red Bull zielte angeblich insbesondere auf die Energiegetränke ab, die von seinem größten Wettbewerber verkauft wurden.
Die Kommission hat Bedenken, dass Red Bull eine solche Strategie zumindest in den Niederlanden umgesetzt haben könnte, wo dieses Unternehmen offenbar eine beherrschende Stellung auf dem nationalen Markt für den Vertrieb von Marken-Energiegetränken an Einzelhandelskunden innehat. Dabei hat die Kommission vor allem zwei Verhaltensweisen vor Augen: a) Gewährung von monetären und nichtmonetären Vorteilen an die Abnehmer im Einzelhandelskanal, wenn sie Energiegetränke in Größen über 250 ml aus dem Angebot nehmen oder an weniger sichtbaren Regalplätzen aufstellen, und b) Missbrauch seiner Position als Produktkategorie-Manager bei Einzelhandelskanal-Kunden mit dem Ziel, dass konkurrierende Energiegetränke, die in Behältern mit mehr als 250 ml verkauft werden, aus dem Angebot genommen oder schlechter gestellt werden.
Im Rahmen des Produktkategorie-Managements vertrauen Händler wie Supermärkte die Vermarktung einer Produktkategorie (z.B. Energiegetränke) einem bestimmten Lieferanten (dem „Category Captain“ oder „Kategoriemanager“) an. Die Tätigkeit als Kategoriemanager kann sich nicht nur auf die eigenen, sondern auch auf die Produkte der Wettbewerber erstrecken. Der Kategoriemanager kann somit beispielsweise Einfluss auf die Auswahl (das Sortiment), die Platzierung und die Bewerbung konkurrierender Produkte in einem Einzelhandelsgeschäft haben.
Dies ist das erste förmliche Prüfverfahren der Kommission in Bezug auf einen möglichen Missbrauch einer Kategoriemanagement-Position durch einen Anbieter, bei dem konkurrierende Produkte eingeschränkt angeboten oder anderweitig benachteiligt werden.
Sollten sich die Praktiken, die Gegenstand der Untersuchung sind, nachweisen lassen, könnten sie gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbieten.
Die Kommission wird dieser eingehenden Prüfung Vorrang einräumen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt. (Schluss)
Die Kommission hat Hinweise darauf, dass Red Bull, Hersteller des bekannten Energiegetränks Red Bull mit einem Volumen von 250 ml, eine Strategie für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) entwickelt haben könnte, um den Wettbewerb durch Energiegetränke mit einem Volumen von mehr als 250 ml in Bezug auf den Verkauf im Einzelhandel, d. h. an Verkaufsstellen wie Supermärkten und Tankstellengeschäften, an denen die Getränke für den Verbrauch an anderen Orten erworben werden, zu beschränken. Die Strategie von Red Bull zielte angeblich insbesondere auf die Energiegetränke ab, die von seinem größten Wettbewerber verkauft wurden.
Die Kommission hat Bedenken, dass Red Bull eine solche Strategie zumindest in den Niederlanden umgesetzt haben könnte, wo dieses Unternehmen offenbar eine beherrschende Stellung auf dem nationalen Markt für den Vertrieb von Marken-Energiegetränken an Einzelhandelskunden innehat. Dabei hat die Kommission vor allem zwei Verhaltensweisen vor Augen: a) Gewährung von monetären und nichtmonetären Vorteilen an die Abnehmer im Einzelhandelskanal, wenn sie Energiegetränke in Größen über 250 ml aus dem Angebot nehmen oder an weniger sichtbaren Regalplätzen aufstellen, und b) Missbrauch seiner Position als Produktkategorie-Manager bei Einzelhandelskanal-Kunden mit dem Ziel, dass konkurrierende Energiegetränke, die in Behältern mit mehr als 250 ml verkauft werden, aus dem Angebot genommen oder schlechter gestellt werden.
Im Rahmen des Produktkategorie-Managements vertrauen Händler wie Supermärkte die Vermarktung einer Produktkategorie (z.B. Energiegetränke) einem bestimmten Lieferanten (dem „Category Captain“ oder „Kategoriemanager“) an. Die Tätigkeit als Kategoriemanager kann sich nicht nur auf die eigenen, sondern auch auf die Produkte der Wettbewerber erstrecken. Der Kategoriemanager kann somit beispielsweise Einfluss auf die Auswahl (das Sortiment), die Platzierung und die Bewerbung konkurrierender Produkte in einem Einzelhandelsgeschäft haben.
Dies ist das erste förmliche Prüfverfahren der Kommission in Bezug auf einen möglichen Missbrauch einer Kategoriemanagement-Position durch einen Anbieter, bei dem konkurrierende Produkte eingeschränkt angeboten oder anderweitig benachteiligt werden.
Sollten sich die Praktiken, die Gegenstand der Untersuchung sind, nachweisen lassen, könnten sie gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen, die den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbieten.
Die Kommission wird dieser eingehenden Prüfung Vorrang einräumen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt. (Schluss)
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