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Linz, 26. Jänner 2023 (aiz.info)

Gesetzesanpassung ermöglicht Strompreisbremse auch für bäuerliche Privathaushalte

Schon länger wurde die Umsetzung der Stromkostenbremse auch für bäuerliche Privathaushalte gefordert. Das wurde jetzt geschafft. Nach Einbringen eines Initiativ- sowie Fristsetzungsantrags wurde das Stromkostenzuschussgesetz dahingehend repariert, dass nun auch bäuerliche Privathaushalte mit Lastenprofil L anspruchsberechtigt sind.
 
Bislang war es landwirtschaftlichen Privathaushalten nicht möglich, die Strompreisbremse für den Privatverbrauch in Anspruch zu nehmen. Grund dafür war eine Bestimmung im Stromkostenzuschussgesetz, dass nur Haushalte mit Anschlussprofil H anspruchsberechtigt sind. Bäuerliche Haushalte haben jedoch meist keinen eigenen Stromzähler für den Privatverbrauch und ein Lastenprofil L hinterlegt. "Wir haben schon länger eine entsprechende Gesetzesreparatur gefordert, damit auch den Bäuerinnen und Bauern die Strompreisbremse in Zeiten stark gestiegener Strompreise ermöglicht wird. Durch unser konsequentes Vorgehen kam es jetzt zur Gesetzesänderung. Die Strompreisbremse reiht sich damit in schon weitere beschlossene Entlastungsmaßnahmen ein. Ende letzten Jahres konnte bereits der Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft umgesetzt werden, um die betrieblichen Mehrkosten abfedern zu können. Weiters wurden vor kurzem mit der Energie AG 50 Gratisstromtage für bäuerliche Bestandskunden ausverhandelt. In Summe kommt den Bäuerinnen und Bauern jetzt die Entlastung zu, die sie sich für ihre Arbeit verdienen und benötigen, um die Produktion aufrecht halten zu können", so Landwirtschaftskammer Oberösterreich-Präsident Franz Waldenberger.
 
Die Strompreisbremse kommt für einen Jahresstromverbrauch von bis zu 2.900 kWh zur Anwendung. Bis zu diesem Verbrauch wird ein vergünstigter Strompreis von 10 Cent pro kWh netto verrechnet, wobei der maximale Zuschuss 30 Cent pro kWh beträgt. Der Verbrauch darüber wird zu den marktüblichen Preisen abgerechnet. Für Mehrpersonenhaushalte mit mehr als drei hauptwohnsitzgemeldeten Personen wird es zusätzlich ein Top-Up geben. Der Zuschuss wird für die bäuerlichen Haushalte zeitversetzt von 1. Juni 2023 bis Dezember 2024 gewährt, da die Strompreisbremse erst jetzt wirksam wird.
 
Anträge auf Gewährung des Stromkostenzuschusses können bereits im Frühjahr 2023 bis spätestens 31. Mai 2023 gestellt werden. Genaue Abwicklungsdetails des Antragsmodells werden laut Landwirtschafts-, Arbeits- und Wirtschaftsministerium - in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Österreich - im Rahmen einer Verordnung erarbeitet.
 
Rechenbeispiele für die Strompreisbremse - gilt für einen Stromverbrauch bis 2.900 kWh
 
Bei einem Strompreistarif von 30 Cent je kWh gibt es durch die Strompreisbremse einen Zuschuss von 20 Cent je kWh, sodass sich ein vergünstigter Tarif von 10 Cent je kWh ergibt. Bei einem Strompreistarif von 40 Cent je kWh beträgt der Zuschuss 30 Cent je kWh, um den vergünstigten Tarif von 10 Cent je kWh zu erreichen. Die 30 Cent je kWh stellen jedoch auch den maximal möglichen Zuschuss dar. (Schluss)
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