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Wien, 2. Dezember 2025 (aiz.info)

BMLUK lädt zur Online-Veranstaltung zum österreichischen Wiederherstellungsplan

Partizipationsprozess ist wichtiger Bestandteil der nationalen Planerstellung

Von Wäldern, Gewässern, Agrarflächen bis hin zu urbanen Räumen: Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur schreibt umfangreiche Ziele zur ökologischen Verbesserung und zum Monitoring verschiedener Ökosysteme vor. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) arbeitet derzeit gemeinsam mit den österreichischen Bundesländern sowie Interessenvertretungen und verschiedenen Stakeholdern an der Umsetzung der Verordnung in Österreich. Dazu wurden von Bund und Bundesländern Arbeitsgruppen in den Bereichen Lebensräume, urbane Ökosysteme, Landwirtschaft, Bestäuber, Wald und Gewässer eingerichtet.

Umweltminister Norbert Totschnig: „Die Verordnung stellt Österreich vor fachliche, organisatorische und rechtliche Herausforderungen. Positiv ist, dass Österreich bereits auf zahlreichen Renaturierungsmaßnahmen aufbauen kann, die bereits seit Jahren umgesetzt werden. Die Finanzierung bleibt ein kritischer Punkt, da die derzeit auf EU-Ebene vorgesehenen Mittel für die ambitionierten Vorgaben der Verordnung als unzureichend einzuschätzen sind.“

Öffentliche Informationsveranstaltung

Am Freitag, den 5. Dezember 2025, lädt das BMLUK von 09:00 bis 12:45 Uhr zur Online-Veranstaltung zum aktuellen Stand der Erstellung des österreichischen Plans zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung.

Die Veranstaltung ist öffentlich zugänglich. Dabei werden die rechtlichen Grundlagen, der Stand der Arbeiten der Arbeitsgruppen sowie die Sicht der Stakeholder vorgestellt. Zudem gibt es die Möglichkeit Fragen zu stellen und der weitere Partizipationsprozess wird erläutert. Zur Anmeldung und zum Programm.

Österreich hat bereits viel erreicht

Unabhängig von der neuen EU-Verordnung hat Österreich in den letzten Jahren zahlreiche Renaturierungs- und Naturschutzprojekte umgesetzt. Dazu gehören großflächige Fluss- und Auenprojekte, Moorwiedervernässungen, biodiversitätsfördernde Maßnahmen in Land- und Forstwirtschaft sowie Verbesserungen im Schutz von Lebensräumen und Arten. Gezielte Förderprogramme wie das österreichische Agrarumweltprogramm, der Waldfonds oder auch der Biodiversitätsfonds unterstützen die nationalen Bemühungen zu gesunden Lebensräumen und einer vielfältigen Kulturlandschaft.
Diese bestehenden Initiativen fließen nun in die Erstellung des von der EU-Kommission geforderten Plans ein und bilden eine wichtige Grundlage für die Erfüllung der europäischen Vorgaben.

Ausblick bis September 2026

Die EU-Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, ihre jeweiligen nationalen Pläne bis 1. September 2026 einzureichen. Auf Grund der unzureichenden Finanzierungszusagen der Europäischen Kommission, aber auch weiterer Faktoren ist diese Vorgabe mehr als herausfordernd. Nichtsdestotrotz arbeiten der Bund sowie die Bundesländer daran, einen unter den vorherrschenden Finanzierungsbedingungen realistischen, fachlich fundierten und umsetzbaren nationalen Wiederherstellungsplan vorzulegen, der europäische Vorgaben erfüllt, zugleich aber nationale Besonderheiten und bereits geleistete Maßnahmen berücksichtigt. (Schluss)
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