OÖ Landwirtschaftskammerwahl am 24. Jänner 2021
Langer-Weninger: Möglichkeit der Briefwahl aktiv nutzen
In der derzeitigen LK-Vollversammlung sind der OÖ Bauernbund mit 24 Sitzen, der Unabhängige Bauernverband mit fünf Sitzen, die Freiheitliche Bauernschaft mit drei, die SPÖ-Bauern mit zwei Sitzen und die Grünen Bäuerinnen und Bauern mit einem Sitz vertreten. Die Wählergruppen müssen ihre Kandidatur für die Wahl bis spätestens 20. Dezember 2020 bei der Hauptwahlbehörde einreichen, sodass derzeit noch offen ist, wie viele Listen tatsächlich antreten werden.
Stimmabgabe auf Gemeindeebene
Die Stimmabgabe erfolgt grundsätzlich in jenem Sprengel, in dessen Wählerverzeichnis man eingetragen ist. Das ist für Oberösterreicher jeweils der Hauptwohnsitz, für "Auslandsoberösterreicher" der jeweilige Hauptanknüpfungspunkt für die betriebliche Tätigkeit (Hofstelle) oder das Grundeigentum.
Wahlberechtigt sind alle Bäuerinnen und Bauern sowie Grundeigentümer mit mindestens 2 ha land- und forstwirtschaftlicher Nutzfläche sowie deren Ehegatten und am Betrieb hauptberuflich beschäftigte Familienangehörige. Die Übergeber (Altbauern) sind dann wahlberechtigt, wenn sie weiterhin auf der Liegenschaft des Übernehmers ihren Hauptwohnsitz haben.
Auflage der Wählerverzeichnisse
In den Wählerverzeichnissen sind derzeit rund 130.000 Wahlberechtigte eingetragen. Vom 1. bis 14. Dezember liegen die Wählerverzeichnisse in den Gemeindeämtern zu den Amtsstunden zur Einsichtnahme auf. Bis 14. Dezember können Berichtigungsanträge eingebracht werden. Nur wer tatsächlich im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann am Wahltag auch sein Wahlrecht ausüben.
Einfach, sicher und bequem: Briefwahl
Bei der bevorstehenden Landwirtschaftskammerwahl gibt es auch die Möglichkeit einer Stimmabgabe per Briefwahl. Wahlberechtigte können ab 1. Dezember 2020 die Übermittlung von Briefwahlunterlagen bei ihrer Gemeinde beantragen. Am einfachsten erfolgt die Beantragung der Briefwahlunterlagen mit der Wahlbenachrichtigung, die unmittelbar nach Weihnachten an alle Wahlberechtigten übermittelt wird. Für eine direkte Abholung oder eine direkte Stimmabgabe am Gemeindeamt stehen die Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab 8. Jänner 2021 zur Verfügung. Unabhängig von Ort, Zeit und allfälligen Corona-bedingten Einschränkungen kann diese praktische Möglichkeit von jedermann genutzt werden, um den Gang ins Wahllokal zu vermeiden. Die Stimmabgabe hat rechtzeitig so zu erfolgen, dass die Briefwahlstimme bis spätestens am Tag vor der Wahl (23. Jänner 2021) am Gemeindeamt oder am Tag der Wahl während der festgelegten Wahlzeit direkt bei der Sprengelwahlbehörde einlangt. Briefwahlstimmen werden damit auch bei der Ermittlung des Wahlergebnisses auf Ortsebene entsprechend berücksichtigt.
Bauern- und Grundeigentümerinteressen mit Stimmabgabe stärken
"Die Kammermitglieder sind aufgerufen, schon jetzt den Wahltermin am 24. Jänner 2021 vorzumerken und verlässlich zur Wahl zu gehen. Die Bäuerinnen und Bauern sowie Grundeigentümer entscheiden mit ihrer Stimmabgabe ganz wesentlich darüber, mit welchem Gewicht künftig ihre Interessen in die politische Meinungsbildung eingebracht werden können", betont Langer-Weninger. (Schluss)